Der Einreichplan ist fester Bestandteil der österreichischen Bauordnung und unumgänglich, wenn ein größeres Bauvorhaben wie die Errichtung eines Einfamilienhauses realisiert werden soll. Während für bewilligungsfreie und bauanzeigepflichtige Bauten einfachere Verfahren vorgesehen sind, ist für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ein Einreichplan notwendig.