Der Einreichplan ist fester Bestandteil der österreichischen Bauordnung und unumgänglich, wenn ein größeres Bauvorhaben wie die Errichtung eines Einfamilienhauses realisiert werden soll. Während für bewilligungsfreie und bauanzeigepflichtige Bauten einfachere Verfahren vorgesehen sind, ist für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ein Einreichplan notwendig.
Der Zweck des Einreichplans besteht in erster Linie darin, der Baubehörde einen detaillierten Einblick in das Vorhaben zu gewähren. So kann diese vorab prüfen, ob der geplante Bau den Bauvorschriften entspricht. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Ort zu Ort und können sogar für einzelne Straßenzüge unterschiedlich vorgegeben sein. Der Einreichplan ist von einem Baumeister zu erstellen, der mit seinem Baumeisterstempel unter dem Einreichplan auch für Aspekte wie Statik und Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich ist.
Der Einreichplan wird maßstabsgetreu erstellt und enthält die Grundrisse der einzelnen Gebäudeebenen sowie verschiedene Ansichten. Ein Nordpfeil gibt die Ausrichtung des Gebäudes an, während eine Maßstabsangabe ebenso nicht fehlen darf. Alle Zeichnungen sind mit Maßangaben und einer Baubeschreibung versehen, sodass die Baubehörde Informationen über die verwendeten Baumaterialien, die Bauweisen, aber auch über Abstände zu Nachbargrundstücken erhält. Insbesondere prüft das Bauamt, ob die brandschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Werden alle Vorgaben erfüllt und gibt es keine schwerwiegenden Einwände, kann nach einer allfälligen Bauverhandlung die Baubewilligung erteilt werden, sodass mit dem Bau begonnen werden darf.
Die Grundlage für den Einreichplan stellt der Bauplan dar. Im allerersten Schritt stehen dabei Ihre Ideen als Bauwerber im Mittelpunkt. Anhand von Skizzen und Beschreibungen werden erste grobe Grundrisse für den Plan gezeichnet. Gemeinsam mit uns als Ihrem Baumeister wird dann ein immer detaillierterer Plan erstellt, während gleichzeitig die technische und rechtliche Machbarkeit geprüft wird.
Ist eine Entscheidung für eine Grundform des Hauses getroffen, wird ein detaillierter CAD-Plan erstellt, der dann auch Eingang in den Einreichplan findet sowie den ausführenden Bauteams auf der Baustelle als Basis für die Ausführung dient. Für diese ist jedoch der sogenannte Polierplan entscheidender, der viele technische Details enthält. Die Kosten des Einreichplans hängen von der Komplexität und Größe des Projektes ab. In der Regel handelt es sich um 0,5 bis 2 % der Baukosten. In jedem Fall schützt eine gute Planung vor Mehrkosten, zumal dadurch Fehler in der Ausführung vermieden werden können.
Dem Einreichplan für ein Einfamilienhaus zur Erlangung der Baubewilligung sind einige Dokumente beizulegen.
Der Einreichplan ist nicht nur eine notwendige Hürde, die auf dem Weg zur Baubewilligung genommen werden muss, sondern bringt auch Vorteile für die Bauwerber. Diese erhalten mittels des Einreichplans nämlich die Sicherheit, dass der Bau alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und es somit auch zu keinem behördlich verordneten Baustopp kommen kann. Außerdem wird der Einreichplan häufig auch für Förderungen benötigt. Nicht zuletzt gibt er mit Schnitten, Grundrissen und Ansichten eine gute Grundlage zur Vermittlung des Aussehens des künftigen Gebäudes.
Wenn Sie Fragen zum Einreichplan haben oder gerne Ihre Ideen für einen Hausbau mit uns durch besprechen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns einfach für einen ersten Beratungstermin!