Einen Baustellenkoordinator zu finden, der die Vorgaben des Baustellenkoordinationsgesetzes (BauKG) auf Ihrer Baustelle übernimmt, macht nicht nur aus organisatorischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht viel Sinn. Denn seit dem Jahr 1999 sind Bauherren dazu verpflichtet, einen Baustellenkoordinator zu bestellen, sofern die Baustelle hintereinander oder gleichzeitig 2 oder mehr Gewerke benötigt. Daher kommt kaum eine Baustelle mehr ohne professionelle Baustellenkoordination aus.
Wird trotz Vorschrift kein Baustellenkoordinator bestellt, kann dies sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen: kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle, wird dann nämlich der Bauherr zur Verantwortung gezogen! Zum anderen bringt der Bau- und Planungskoordinator einige Vorteile für den Bauherrn mit sich und sorgt dafür, dass die Abläufe auf der Baustelle reibungslos und effizient vonstattengehen.