Zur Einreichung kann die Behörde in Wien ein sogenanntes Baugrubenumschließungskonzept verlangen. Dabei muss die Baugrubenstandfestigkeit in der Bauphase nachgewiesen werden. Dies konnte hier durch entsprechende Abböschungen und/oder zusätzliche Stützungsmaßnahmen erreicht werden.
Erbringung des Nachweises für die Baugrubenstandfestigkeit durch Abböschungen/Stützmaßnahmen.