Bauführung

FAQ’s zur Bauführung & Fertigstellungsmeldung

Was macht der Bauführer?

Der Bauführer begleitet den Baufortschritt als Baumeister und stellt abschließend die für die Benützungsbewilligung erforderliche Fertigstellungsmeldung aus.

Wer darf als Bauführer auftreten?

Vereinfacht gesagt, darf grundsätzlich ein Baumeister die Bauführung übernehmen. Für Holzbauten darf diese auch von einem Holzbaumeister ausgeführt werden.

Wofür benötige ich eine Fertigstellungsmeldung?

Die Fertigstellungsmeldung durch den Baumeister ist die Voraussetzung für die Benutzung des Objekts. So darf ein Haus erst nach der Erlangung der Benützungsbewilligung, die man mit der ausgestellten Fertigstellungsmeldung erhält,  bezogen werden.

Ist der Bauführer auch die örtliche Bauaufsicht?

Bauführer und örtliche Bauaufsicht unterscheiden sich deutlich voneinander. Bei privaten Bauten ist eine örtliche Bauaufsicht nicht zwingend erforderlich, ein Bauführer ist allerdings verpflichtend zu bestellen. Die Beauftragung einer örtlichen Bauaufsicht ist somit eine frei wählbare Dienstleistung zur Kontrolle der Qualität der Bauausführung, die zwar zunächst Geld kostet, aber mitunter durch Früherkennung von möglichen Baumängel hilft, langfristig Geld zu sparen.

Was bedeuten Abweichungen vom ursprünglich bewilligten Einreichplan für mich?

Einfache Abweichungen werden der Behörde im Zuge der Fertigstellungsmeldung textlich mitgeteilt. Gröbere Änderungen zum bewilligten Einreichplan erfordern die Erstellung eines Auswechslungsplans.

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