Die Übernahme der Bauführung ist ein unumgängliches Thema wenn man ein Objekt errichten will und nach der Bauordnung in die Bewilligungspflicht fällt. Diese Tätigkeit ist von einem konzessionierten Baumeister zu übernehmen. Dieser unterschreibt entweder auf dem Einreichplan neben dem Bauwerber, dem Liegenschaftseigentümer und dem Planverfasser oder er zeigt seine Bauführerübernahme direkt bei der Behörde an.
Im Normalfall wird die Bauführung durch das ausführende Unternehmen übernommen, das dann auch die abschließende Fertigstellungsmeldung bzw. -anzeige ausstellt. Dabei wird insbesondere die lagerichtige Ausführung des Bauwerks bestätigt und etwaige Abweichungen zum bewilligten Plan angezeigt. Die Fertigstellungsmeldung bei der Behörde ist wesentlich dafür, dass das neu errichtete oder umgebaute Objekt auch benutzt oder bewohnt werden darf!
In Ausnahmefällen kann auch ein externer Bauführer herangezogen werden. Häufig ist das dann der Fall, wenn der Bau selbst errichtet wird oder aber die Firma vor Erteilung einer Fertigstellungsmeldung abhandenkommt (oftmals durch Konkurs, Todesfall, …).
Fragen Sie unverbindlich bei uns an, wir beraten Sie gerne.